Sky Shield: Eine vertane Chance
Gastkommentar
Die Behauptung, Österreich könne im Rahmen von Sky Shield neutral agieren, ist nichts weiter als eine Nebelkerze.
Österreich soll also der europäischen Sky Shield Initiative beitreten. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde kürzlich unterschrieben. Im gleichen Atemzug betonen Bundeskanzler und Verteidigungsministerin, dass ein solcher Beitritt mit der österreichischen Neutralität natürlich vereinbar wäre. Aber ist das so?
Beginnen wir von vorne. Sky Shield ist ein europäischer Schutzschirm gegen militärische Bedrohungen aus der Luft: Ballistische Raketen, Marschflugkörper, Drohnen. Als Reaktion auf Putins Angriffskrieg initiierte Deutschland Sky Shield, ein europäisches Luftabwehrsystem, mit dem europäische Staaten gemeinsam einen Schutzschirm aufspannen. Unterschrieben wurde die Initiative von 15 Nato-Staaten im Oktober 2022 im Hauptquartier in Brüssel. Es ist somit ein Nato-Projekt, keines der EU.
Kostspielige Luftabwehr
Unstrittig ist die Sinnhaftigkeit einer gemeinsamen Luftverteidigung. Moderne Luftabwehrsysteme, die die gesamte Bandbreite möglicher Bedrohungen abdecken können, sind sehr teuer. Kleine Staaten stoßen zudem an ihre geografischen Grenzen. Als sicherheitspolitischer Einzelgänger müsste man in der Lage sein, sowohl die Erkennung der Bedrohung als auch deren Bekämpfung ausschließlich von und über dem eigenen Territorium durchzuführen. Das ist angesichts der österreichischen Topografie kaum möglich.
Kurz: Effektive Luftabwehr ist von Österreich weder budgetär noch praktisch allein zu bewältigen. Doch wie verträgt sich Sky Shield mit der österreichischen Neutralität? Die Bundesregierung meinte dazu, dass Österreich wegen seiner Neutralität zur Verteidigung des Luftraums verpflichtet sei. Das ist richtig, beantwortet aber nicht die Frage der neutralitätsrechtlichen Zulässigkeit einer Teilnahme an Sky Shield. Weiters wird eine Unterscheidung zwischen dem Aufspüren von Bedrohungen und deren Bekämpfung vorgenommen. Die Lokalisierung des Angriffs, so wird behauptet, könne grenzüberschreitend erfolgen. Die Bekämpfung des Ziels sei dann die souveräne Entscheidung Österreichs.
Neutralität als Nebelkerze
Eine solche Differenzierung ist jedoch realitätsfremd. Sowohl Erkennen als auch Bekämpfen eines Ziels sind militärische Handlungen. Aufklärung, Identifikation und Zielansprache ermöglichen erst den Abschuss einer Rakete.
Zudem kann eine gemeinsame Luftabwehr nur effektiv sein, wenn nach einem einheitlichen Prozedere der Luftraum überwacht, ein Angriff identifiziert und schließlich entschieden wird, welches Abwehrsystem zum Einsatz kommt. Da gibt es keinen Spielraum für nationale Alleingänge eines „Neutralen“. Die Vorstellung, Österreich könnte innerhalb von Sky Shield sein eigenes, unabhängiges Kommando haben, ist eine Illusion.
Zugegeben, die Unterzeichnung einer Absichtserklärung ist noch unproblematisch. Der gemeinsame Ankauf von Luftabwehrsystemen ist neutralitätsrechtlich genauso unbedenklich.
Klar ist aber jetzt schon, dass Sky Shield keine Einkaufsgemeinschaft bleiben wird. Sobald die gemeinsame Luftabwehr operativ umgesetzt ist, würde Österreich zu militärischen Maßnahmen verpflichtet sein, die über die autonome Selbstverteidigung hinausgehen und daher neutralitätsrechtlich verboten sind. Die Behauptung, Österreich könne im Rahmen von Sky Shield neutral agieren, ist nichts weiter als eine Nebelkerze. Und es ist wieder mal eine vertane Chance, über die im 21. Jahrhundert notwendige Sicherheitspolitik eine ehrliche Debatte zu führen.
Gastkommentar veröffentlicht in Die Presse am 25.7.2023